Beisitzer/in bei der Enteignungskommission -%
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Description du poste
Join the Enteignungskommission in Fribourg, CH, as a Beisitzer/in. This role offers rewarding civic engagement and decision-making power. Tasks Serve as a part-time judge with decision-making authority. Participate in sessions as required by the authority. Receive meeting fees based on attendance and contribution. Skills Training in property valuation or related fields required. Fluency in German or French, with knowledge of the other. Availability for daytime sessions and legal eligibility. Beisitzer/in bei der Enteignungskommission Beschäftigungsgrad: -% Ort / Bezirk: Fribourg, CH, Saane, CH Bewerbungsfrist: 09.07.2026 Datum des Stellenantritts: Mit Wahl durch den GR oder nach Vereinbarung Vertragsart: Unbefristeter Vertrag Dienststelle: Justizrat Wie bewerbe ich mich ACHTUNG: Um Ihre Bewerbung einzureichen, verwenden Sie bitte ausschliesslich den folgenden Link: KLICKEN SIE AUF DIESEN LINK, UM SICH ZU BEWERBEN . Klicken Sie nicht auf die Schaltflächen «Jetzt bewerben» oben und unten auf dieser Seite. Ihre Bewerbung wird nur bearbeitet, wenn Sie sie direkt an folgende E-Mailadresse senden: E-Mail schreiben. Bewerbungsdossier Die Bewerbungen müssen schriftlich mit einem Bewerbungsschreiben, einem kurzen Lebenslauf und einem kürzlich ausgestellten (nicht älter als ein Jahr) Straf- und Betreibungsregisterauszug eingereicht werden. Für eine vollständige Bewerbung müssen Sie das offizielle Bewerbungsformular auf der Webseite des Justizrats ausfüllen und absenden. Beschreibung des Amtes Beisitzende bekleiden ein nebenberufliches Richteramt und verfügen über richterliche Entscheidungsbefugnisse (Art. 4 JG). Sie werden je nach Bedarf der betroffenen Behörde aufgeboten. Die Beisitzenden erhalten Sitzungsgeld gemäss Art. 79a JR. Beisitzende werden auf Stellungnahme des Justizrats vom Grossen Rat gewählt. Der Justizrat schreibt für den Grossen Rat die richterlichen Ämter zur Bewerbung aus (Art. 12 JG). Gewünschtes Profil Fachausbildung in Immobilienbewertung und/oder Mitgliedschaft in einer Bewertungsexpertenkammer für Immobilien und/oder Zertifikat als Gerichtsexpertin/Gerichtsexperte Ausreichende zeitliche Verfügbarkeit (Sitzungen tagsüber) Stimmberechtigung in kantonalen Angelegenheiten. Ausländische Staatsangehörige müssen im Besitz einer Niederlassungsbewilligung sein und zudem seit mindestens fünf Jahren Wohnsitz im Kanton haben. Es dürfen keine Verlustscheine gegen die Person vorliegen. Sie darf nicht wegen Handlungen strafrechtlich verurteilt worden sein, die mit dem richterlichen Amt nicht vereinbar sind Beherrschen der deutschen oder französischen Sprache mit guten Kenntnissen der anderen Sprache Angaben der Kontaktpersonen E-Mail schreiben Datum der Stellenausschreibung: 10.06.2026 Referenz: 10246
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